Regeln zum Infektionsschutz

Nachdem sich die Coronalage entspannt hat, gibt es neue Regeln der Diözese zum Infektionsschutz.

Zugangsbeschränkungen
Personen mit Erkältungssymptomen ist der Zugang zum Gottesdienst verwehrt.

Maskenpflicht
Es gilt eine Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2) während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche. Die Maske kann abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten wird.

Anmeldung
Es ist keine Anmeldung mehr nötig.

Kommunionspendung
Die Mundkommunion ist erlaubt. Sie erfolgt nach der Spendung der Hand­kommunion. Nach jeder Spendung als Mundkommunion hat der Priester sich die Finger (z.B. mit einem Desinfektionstuch) zu desinfizieren.

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